Förderprogramme
Unterstützung bei der öffentlichen Förderung von KI- und F&E-Projekten.
Viele KI- und Forschungsprojekte sind förderfähig, oft ohne dass Unternehmen davon wissen. Wir helfen Ihnen, das passende Programm zu finden und einen überzeugenden Antrag vorzubereiten. Dr. Andrea Geistanger ist akkreditierter INQA-Coach: Damit kann Ihr Einstieg in die KI mit bis zu 80 % gefördert werden.
Erstgespräch buchen oder schreiben Sie unsINQA-Coaching: Ihr KI-Einstieg – bis zu 80 % gefördert
Dr. Andrea Geistanger ist akkreditierter INQA-Coach. Über das Programm INQA-Coaching kann Ihr Einstieg in die KI mit bis zu 80 % gefördert werden, finanziert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Was wird gefördert?
Gefördert werden bis zu zwölf Beratungstage à acht Stunden mit einem Tagessatz von höchstens 1.200 Euro netto. Die Förderquote liegt bei 80 %, die restlichen 20 % trägt Ihr Unternehmen als Eigenanteil. Bei voller Ausschöpfung sind das 14.400 Euro Beratungsleistung, von denen 11.520 Euro erstattet werden. Inhaltlich geht es um personalpolitische und arbeitsorganisatorische Veränderungen im Zuge der digitalen Transformation, also genau das Feld, das KI in Ihrem Unternehmen betreffen wird.
Wer ist förderfähig?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Das Unternehmen muss mindestens zwei Jahre am Markt sein und mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Vollzeit-Stellenanteil haben. Jeder Betrieb kann die Förderung einmal in Anspruch nehmen; der Förderzeitraum läuft bis Ende 2027.
Wie läuft ein INQA-Coaching ab?
Am Anfang steht eine kostenlose Erstberatung bei einer regionalen INQA-Beratungsstelle, die die Förderfähigkeit prüft und den INQA-Coaching-Scheck ausstellt. Danach wählen Sie Ihren Coach selbst aus dem offiziellen Pool. Das Coaching läuft über vier bis sieben Monate in drei Phasen: Initialphase mit Interviews und Kick-off, Innovationsphase mit drei Arbeitsphasen von je rund vier Wochen, in denen Ihr Team Lösungen real erprobt, und Lernphase mit Auswertung und Abschlussbericht. Ihre Beschäftigten sind durchgehend beteiligt, das ist fester Bestandteil der Methode.
Alle Details auf einen Blick: Wie viel gefördert wird, wer förderfähig ist und wie der Ablauf aussieht, erklärt unser Blogartikel zum INQA-Coaching.
Zum Blogartikel INQA-CoachingWir unterstützen Sie gerne bei den jeweiligen Antragsschritten.
Stand: Juli 2026. Förderbedingungen können sich ändern; Ihren Fall prüfen wir individuell.
Forschungszulage: Erhalten Sie bis zu 35 % Ihrer förderfähigen F&E-Kosten zurück
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz. Sie ist technologie- und branchenoffen, und es besteht ein Rechtsanspruch.
Was wird gefördert?
Begünstigt sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Entscheidend sind drei Kriterien, die alle erfüllt sein müssen: Neuartigkeit, wissenschaftlich-technisches Risiko und ein planmäßiges, methodisch fundiertes Vorgehen. In die Bemessungsgrundlage zählen eigene Personalkosten, die Eigenleistung von Unternehmerinnen und Unternehmern, Auftragsforschung zu 70 % und Abschreibungen; für Vorhaben ab 2026 wird eine Gemeinkostenpauschale von 20 % in die Bemessungsgrundlage eingerechnet. Der Fördersatz beträgt 25 %, für KMU 35 %.
Wer ist förderfähig?
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche, vom Einzelunternehmen bis zur Kapitalgesellschaft. Auch Unternehmen ohne Gewinn profitieren: Übersteigt die Zulage die Steuerschuld, wird der Überschuss ausgezahlt. Der KMU-Status ist keine Zugangsvoraussetzung, er entscheidet nur über den höheren Fördersatz.
Wie läuft die Beantragung ab?
Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst beantragen Sie die kostenlose Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage, die rein fachlich prüft, ob Forschung und Entwicklung vorliegt; der Bescheid kommt spätestens drei Monate nach Eingangsbestätigung und bindet das Finanzamt. Danach stellen Sie nach Ablauf des Wirtschaftsjahres den Antrag beim Finanzamt über ELSTER. Anträge sind rückwirkend innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist möglich, auch für bereits abgeschlossene oder abgebrochene Vorhaben.
Wir unterstützen Sie gerne bei den jeweiligen Antragsschritten.
Stand: Juli 2026. Förderbedingungen können sich ändern; Ihren Fall prüfen wir individuell.
Häufige Fragen zur Förderung
Was ist INQA-Coaching?
INQA-Coaching ist ein Beratungsprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für kleine und mittlere Unternehmen. Personalpolitische und arbeitsorganisatorische Veränderungen durch die digitale Transformation, wie zum Beispiel durch die Einführung von KI im Unternehmen, werden mit bis zu 80 % gefördert.
Wie hoch ist die INQA-Förderung konkret?
Gefördert werden bis zu zwölf Beratungstage à acht Stunden mit höchstens 1.200 Euro netto pro Tag. Bei voller Ausschöpfung sind das 14.400 Euro Beratungsleistung, von denen 11.520 Euro (80 %) erstattet werden; 2.880 Euro tragen Sie als Eigenanteil.
Welche Unternehmen sind für INQA-Coaching förderfähig?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz, mindestens zwei Jahre am Markt und mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Vollzeit-Stellenanteil. Jeder Betrieb kann die Förderung einmal nutzen; der Förderzeitraum läuft bis Ende 2027.
Wie läuft ein INQA-Coaching ab?
Am Anfang steht eine kostenlose Erstberatung bei einer regionalen INQA-Beratungsstelle, die die Förderfähigkeit prüft und den Coaching-Scheck ausstellt. Anschließend wählen Sie Ihren Coach aus dem offiziellen Pool. Das Coaching läuft über vier bis sieben Monate in drei Phasen, mit durchgehender Beteiligung Ihrer Beschäftigten.
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz. Sie ist technologie- und branchenoffen, und es besteht ein Rechtsanspruch.
Wie hoch ist die Forschungszulage?
Der Fördersatz beträgt 25 % der Bemessungsgrundlage, für kleine und mittlere Unternehmen 35 %. Für Vorhaben ab 2026 wird eine Gemeinkostenpauschale von 20 % in die Bemessungsgrundlage eingerechnet.
Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?
Ja. Anträge sind rückwirkend innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist möglich, auch für bereits abgeschlossene oder abgebrochene Vorhaben. Auch Unternehmen ohne Gewinn profitieren, da ein Überschuss ausgezahlt wird.
Welche Förderung zu Ihrem Vorhaben passt, finden wir gemeinsam heraus, und den Antrag bereiten wir zusammen vor.
Erstgespräch buchen oder schreiben Sie uns